Zurueck zum Fliegen

Justiz / Juristen / Amtsgericht

Wenn Sie Hilfe von denen erwarten ..
Vergessen Sie es ! es sind die Vernichter deutscher Familien ..
und Darum geht es eigentlich ...
Erster Beigeordneter Peter Söhngen



  • (C) S. 00000001 STRAFANZEIGE KELECIJA,RASIM SAMMELANZEIGE AUS ERMITTLUNGSAKTE ELLENBECK

    STRAFANZEIGE KELECIJA,RASIM SAMMELANZEIGE AUS ERMITTLUNGSAKTE ELLENBECK

    dII.1050651         
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-6101490
    weber hat am 93.08.08 um 14:46:55  31-610130501   bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-610130501
     
    BRIEF BEGINN !
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              103229 STAATSANWALT
              STAATSANWALTSCHAFT DUESSELDORF
              HR. SCHWARZ
              WILLI-BECKER-ALLEE 8
          4000 DUESSELDORF 1
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 08.08.93
     
     
     
     
     
              Betr: Jorge Ramos-FELIPEA PolizTbg.-nr. 14402/93 Bedrohung
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 Nach Einsicht in die Ermittlungsakte des KK Ellenbeck
                 Kreispolizei Neuss, moechte ich folgende Antraege stellen.
     
                 In Tateinheit mit anderen Mittaetern und Beteiligten, wiederholt
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von strafbaren
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
     
                 1. Strafantrag gegen MIETERBUND Neuss Ass. Friedrichs,
                    wegen vorsaetzlicher falscher Beratung und Anleitung
                    zu Strafbarem handeln. Beweis : Aussage Ramos u.a.
                    Ablehnung Mahnbescheid. ( Kaution und NK sind gesetzliche
                    Ansprueche) (Ohne richterliche Ueberpruefung Behaupten
                    wider besseren Wissens) Mirco Murjanovic ( Ausser anz.
                    garnichts gezahlt! ( Mieterverein lehnt Mahnbescheid ab!)
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Handlungen , Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 2. Strafantrag gegen Hr Mirco Marjanovic wegen
                 Betrug
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                                                                Seite -  2-
    
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
                 3. Strafantrag gegen Einsatzleiter einsatz 1  (HR. Essing ?)
                    wegen  Strom ..... zu Lasten Dritter ( 21.04.93 )
                    Sachbeschaedigung, Eingriff in mein Eigentumsrecht u.a.
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 4. Strafantrag gegen KK Wolbert wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 5. Strafantrag gegen KK Michels wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 6. Strafantrag gegen KK Ellenbeck wegen
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 7. Strafantrag gegen Hr Kelecija, Rasim wegen
                 Betrug
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                 8. Strafantrag gegen Fr Krijestarac, Manirka wegen
                 Betrug
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                 9. Strafantrag gegen Fr Vejo, Emina wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
                                                                Seite -  3-
    
                            Seite -  3-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
                10. Strafantrag gegen Fr Vejo, Edita wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                11. Strafantrag gegen Fr Kelecija, Ramiza wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua.. Falschaussage
     
                12. Strafantrag gegen Hr Ramos, Felipe Sergoza wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                13. Strafantrag gegen Hr Krijestarac, Rijad wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua.. Falschaussage
     
                14. Strafantrag gegen Hr Gajic, Mijana wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Falschanschuldigung, Verleumdung, Kreditgefaehrdung Irrefuehrung
                 Staatlicher Organe ua..
     
                 Mit freundlichem Gruss
     
                 ANLAGEN:
                                                                Anlage -  1-
    
                            Anlage -  1-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
      Beweis zu 1.:
     
      14.12.92 RAMOS ist staendig im Haus unterwegs und fordert die
               Hausbewohner auf die Miete zu reduzieren .
               Nicht der Weber ist Chef,  er RAMOS ist Chef im Haus und der Weber 
               ist ein Verbrecher und Schwein. Er, RAMOS, hat einen Freund beim 
               MIETERBUND NEUSS der gesagt hat das alle keine Miete mehr zahlen 
                 muessen.  (Ausage Edo Sehovic, Asra Krijestarac)
      
      15.01.93 Gajic,M+S fordern Mieter auf mit RAMOS zum MIETERBUND NEUSS zu gehen
               Weber ist Verbrecher und Schwein. RAMOS hat einen Freund 
               beim MIETERBUND NEUSS der hat gesagt das alle keine Miete 
               mehr zahlen muessen.
               (Ausage Edo Sehovic, Asra Krijestarac)
      25.01.93 Gajic,M+S fordern Mieter auf mit RAMOS zum MIETERBUND NEUSS zu gehen
               Weber ist Verbrecher und Schwein. RAMOS hat einen Freund 
               beim MIETERBUND NEUSS der hat gesagt das alle keine Miete 
               mehr zahlen muessen. Mirjana darauf angesprochen, giebt es
               zu und sagt, das ich  ein Verbrecher bin.
      26.01.93 RAMOS will das grosse Zimmer und sagt das er das als 
               Hausmeister verdient hat. Und er will keine Miete mehr zahlen
               sein Freund vom MIETERBUND NEUSS sagt das auch.
      29.01.93 Gajic,Mirjana+Snyezana Ausserordentliche Kuendigung
                           nachhaltige Stoerung des Hausfriedens
                           wegen Mietrueckstand 
      
      10.02.93 Ministerium f. Bauen u. Wohnen Dr. Boelting angesprochen auf
               die Problematik des MIETERBUND NEUSS und der Vermietung.
               Er sagt ich solle Ihm das schriftlich reinschicken.
               Und zum Thema Aussiedler Asylanten, Sozialschwache Deutsche
               solle ich mich an das Land NW wenden, denn er kann sich nicht
               vorstellen das Neuss keine Unterbringungsmoeglichkeiten braucht.
      
      11.02.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs schreiben vom 3.2.93
               mietverhaeltnis RAMOS + Gajic
               droht mit Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz
               Paragr. 302a stgb Mietwucher
      
               und Meldung an Staatsanwaltschaft 
      11.02.93 RAMOS Aushaendigung der Hausmeisterschluessel vorgesehen
      11.02.93 RAMOS Regulaere Kuendigung des Untermietverhaltnisses
      
      03.03.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs 
               Kuendigung vom 11.02.93 gegen RAMOS ist laut Ihm unwirksam
               von Gajic keine Rede mehr.
     
                                                         Anlage I Seite -  2-
    
                     Anlage I Seite -  2-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
      03.03.93 Mahnbescheid gegen Gajic AG Neuss
      03.03.93 Mahnbescheid gegen Marjanovic,M AG Neuss
      09.03.93 Stadtwerke sperren Strom 1OG Gajic/Marjanovic 
               3 bzw. 2 Monatsmieten und NK schuldig.
      09.03.93 Mahnbescheid gegen Gajic AG Neuss zugestellt
      09.03.93 Mahnbescheid gegen Marjanovic,M AG Neuss zugestellt
      
      09.03.93 Gajic/Mirjanovic Strom 1 OG kann nicht mehr gezahlt werden
               Abgemeldet 
     
      10.03.1993 Kuendigung aller Mieter wegen Paragr. 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB
      
      16.03.93 MIETERBUND NEUSS erhebt gegen gesammten Anspruch
                Marjanovic,Mirco Mahnbescheid widerspruch ( 15.03.1993) auch Kaution.
                AZ.: 29B 21524/93 AG NEUSS 
                Mahnbescheid vom 3.3.1993
                Widerspruch gegen Forderung gesammt
                vertreten durch Mieter-Bund Neuss
      
      16.03.93 MIETERBUND NEUSS erhebt gegen gesammten Anspruch
                Gajic Mahnbescheid widerspruch ( 15.03.1993) auch Kaution.
      27.03.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs 
               Kuendigung vom 10.03.93 gegen RAMOS ist laut Friedrichs nur 
               vorgeschoben
      30.03.93 Zeitvertrag Sehovic, E Vertragsende
      30.03.93 Zeitvertrag Vejo Vertragsende
      30.03.93 Zeitvertrag Kelecija,Rasim Vertragsende
      07.04.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs  fuer Kelecija,Rasim 
               Zahlungsrueckstaende bestehen nicht lt.  Hr. Ass.Friedrichs  obwohl
               keine Miete+ NK gezahlt wird.
      07.04.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs  fuer Krijestarac,M
               Kuendigung abgewiesen
      07.04.93 MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs  fuer RAMOS-Felipe 
               Unser Schreiben vom 29.03.93
               Kuendigung wird als unbegruendet abgewiesen
     
      04.05.93 Presse regional um hilfe gebeten.
      13.05.93 Presse ueberregional um Hilfe gebeten. Redaktionskonferenz positiv
               Nachforschungen eingeleitet
      17.05.93 Pressegespraech : MIETERBUND soll schon Strafanzeige wegen 
               Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz gestellt haben. Und laut Presse
               info Ordungsamt liegt zumindest nichts vor was laenger als 14 Tage
               anhaengig ist. MIETERBUND meint da soll eine Entmietung laufen.
               Stadtwerke machen dicht ( keine Auskunft ) verweisen ans RWE.
               Polizei meinte wohl das ich den Einbruch vorgeteuscht habe.
               Es existiert mitlerweile auch ein Aktenzeichen in Sachen
               Schusswaffe/Erpresssung und die Waffe ist wohl immer noch
               bei der Polizei sichergestellt.
               Mieterverein hat das als Chefsache nach D,Dorf gegeben Hr. Dahmen.
      
                                                         Anlage I Seite -  3-
    
                     Anlage I Seite -  3-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
      26.05.93  MIETERBUND NEUSS Hr. Ass.Friedrichs  fuer VEJO
                jetzt verweist er auf 
                
                STADT NEUSS AMT f. Wohnungswesen
                jetzt sind es nicht mehr ueber 20,--DM jetzt werden
                9,01 DM/qm gezahlt fuer Neubau. (Anm.: nachstewoche
                im Angebot 2,15DM ? oder fuer Wohnen bekommt man noch bezahlt.)
                Kuendigung unwirksam. und wieder "Paragr. 5 Wirtschaftsstrafges."
                und "Ueberpruefung durch STADT NEUSS AMT f. Wohnungswesen
                bzw. Staatsanwaltschaft."
      08.06.93 Polizei MG Fr.KHMin Geilenkirchen angerufen wegen "Ueberhoeter 
               Mietforderungen betr. Sternstr." Anzeigeerstatter 
               STADT NEUSS und MIETERBUND NEUSS untervorbehalt der Akteneinsicht.
     
               Paragr. 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB war dem MIETERBUND bekannt somit auch
               die Kosten/Mieten Situation. Eine Ueberpruefung wurde nicht 
               abgewartet. (was auch nichts an NK. + Kautionsforderungen aendert.)
               Und genau dieser MIETERBUND dient an anderer Stelle als unabhaegiger 
               Zeuge !
     
      
                                                                Anlage - II-
    
                            Anlage - II-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
      Beweis zu 2.:
     
             Mietvertrag 
             Nichtzahlen von Miete + NK
             Mahnbescheid
             Ablehnung des Mahnbescheid durch MIETERBUND NEUSS Hr. Friedrich
             Einstweilige Verfuegung AG Neuss
     
                                                                Anlage -III-
    
                            Anlage -III-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
      Beweis zu 3.:
     
    .
    polizei  Hr. Essing stellt strom an 02131-406485 bestellt RWE+SCHLUESSELDIENST 
    .
                                                         Anlage III Seite -  1-
    
                     Anlage III Seite -  1-
     
    .
     
                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              LEITER DER KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
              KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
              SCHUTZBEREICH NEUSS
              JUELICHERLANDSTR
          4040 NEUSS 1
                                             MOENCHENGLADBACH 2   den, 25.04.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
                 gegen Hr. Essing hilfsweise gegen die Einsatzleitung, die
                 Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 21.4.93 .
                 
                 Unter dem Vorwand , ich haette den Mietern den Strom abgestellt, 
                 wurde durch die Polizei Neuss unter Hr. Essing ( Effing)
                 (Epping) sowohl das RWE, als auch der Schluesseldienst zum
                 Einsatzort Sternstr.29 beordert. 
                 Hierbei wurde durch die Polizei die Versorgung der Mieter 
                 mit Strom Sichergestellt.
     
                 Zum Sachverhalt :
                    1. Der Strom wurde von den Stadtwerken Neuss abgestellt.
                       Nicht wie behauptet von mir.
     
                    2. Der Strom wurde abgemeldet zur Abwehr / Vermeidung einer
                       Straftat.
                       Begruendung: Da von den Mietern noch nicht einmal die
                       Nebenkosten gezahlt werden und ich gem. Paragr. 564b
                       Abs.2 Satz  3 gekuendigt habe, kann ich nicht,
                       wissend der Tatsache , " das ich nicht Zahlen kann, was ich
                       nicht einnehme " ( Zitat Weigle), einen Eingehungsbetrug
                       begehen. 
                       Aus diesem Grund wurde der Strom abgemeldet
                       und auch von den Stadtwerken Neuss abgestellt und
                       plombiert.
                    
                       Die Polizei hat:
                       1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
                          lassen.
                       2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
                       3. mindestens beguenstigung einer Straftat
                       4. Sachbeschaedigung ohne zwingenden Grund da Schluessel
                          im Hause waren.
     
     
                                                                      Seite - 2 -
    .
    
    .
                                  Seite - 2 -
     
                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
                       5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
                          der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
                          wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
                          Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
                          (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
                           rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
                           Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
                           unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
                           geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
                       6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
                          Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
                          CWK Computersyteme GmbH erwachsen. 
                          Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
     
    Beweis zu 4:
    !!!!!!! Anm.v.mir: Diese dienstaufsichtsbeschwerde wurde von Hr. Wolbert
                       nicht korrekt weiterbearbeitet.
    .
                                                      Anlage  IV Seite -  1-
    
                     Anlage  IV Seite -  1-
     
     
                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              INNENMINISTER NW
              INNENMINISTERIUM NW Dr.SCHNOOR
     
              HAROLDSTR. 5
          4000 DUESSELDORF
                                             MOENCHENGLADBACH 2   den, 25.04.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
                 gegen Hr. Essing Kreispolizei Neuss, hilfsweise gegen die
                 Einsatzleitung der Kreispolizei Neuss, die
                 Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 21.4.93 .
     
                 Unter dem Vorwand , ich haette den Mietern den Strom abgestellt,
                 wurde durch die Polizei Neuss unter Hr. Essing ( Effing)
                 (Epping) sowohl das RWE, als auch der Schluesseldienst zum
                 Einsatzort Sternstr.29 beordert.
                 Hierbei wurde durch die Polizei die Versorgung der Mieter
                 mit Strom Sichergestellt.
     
                 Zum Sachverhalt :
                    1. Der Strom wurde von den Stadtwerken Neuss abgestellt.
                       Nicht wie behauptet von mir.
     
                    2. Der Strom wurde abgemeldet zur Abwehr / Vermeidung einer
                       Straftat.
                       Begruendung: Da von den Mietern noch nicht einmal die
                       Nebenkosten gezahlt werden und ich gem. Paragr. 564b
                       Abs.2 Satz  3 gekuendigt habe, kann ich nicht,
                       wissend der Tatsache , " das ich nicht Zahlen kann, was ich
                       nicht einnehme " ( Zitat Weigle), einen Eingehungsbetrug
                       begehen.
                       Aus diesem Grund wurde der Strom abgemeldet
                       und auch von den Stadtwerken Neuss abgestellt und
                       plombiert.
                    
                       Die Polizei hat:
                       1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
                          lassen.
                       2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
                       3. mindestens beguenstigung einer Straftat
                       4. Sachbeschaedigung ohne zwingenden Grund da Schluessel
                          im Hause waren.
     
     
                                                                      Seite - 2 -
    .
    
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
                       5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
                          der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
                          wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
                          Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
                          (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
                           rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
                           Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
                           unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
                           geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
                       6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
                          Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
                          CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
                          Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
     
    !!!!!!! Anm.v.mir: Diese dienstaufsichtsbeschwerde wurde erst vom Innenmin.
                       bearbeitet.
    .
                                                      Anlage  IV Seite -  2-
    
                     Anlage  IV Seite -  2-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
              Regierungs Praesident NRW
              Georg-Glock-str 4
          4000 Duesseldorf
                                             MOENCHENGLADBACH 2   den, 25.05.93
     
     
     
     
              Betr: Untaetigkeitsbeschwerde gegen PHK Wolfert hilfsweise
    		die Kreispolizei.  Am 26.04.93 wurde von mir eine
    		Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Einsatzleitung
    		Schutz-POLIZEI NEUSS bei PHK Wolfert abgegeben.
    	        Bis heute habe ich vom Leiter der Kreispolizeibehoerde Neuss
    		kein Bescheid bekommen.
    		Ich lies mir den Empfang quitieren .
     
    		Ich erhebe hiermit Untaetigkeitsbeschwerde.
    		Oder ist es nicht mehr erforderlich Vorgaenge zu bearbeiten
    		und zumindest vorlaeufig die Bearbeitung zu bestaetigen.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
    .
                                                      Anlage  IV+V Seite -  1-
    
                     Anlage  IV+V Seite -  1-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
    .
     Beweis zu 4+5:
     
    Tue May  4 12:05:42 MEZ 1993 Stadtwerke Neuss gespr. (Zeuge kann Benannt werden)
              PHK Wolbert hat gestern bei den Stadtwerken angerufen
              und gedroht das an die Presse zu geben (als Beamter)
              und die Stadtwerke aufgefordert das absprerren herauszuzoegern
              das ganze wurde dann  mit dem Strom an Schafenberg RWE abgegeben
              da es sich (jetzt angeblich um Gewerbe handelt) . 
              204-2425 zu erreichen 7:30 - 8:30
              Der Vorgang wurde an den Direktor RWE angegeben.
              Die Stadtwerke haben mitlerweile einen ganz dicken Ordner.
    	  (Mittaeter in Sachen Strom Michels)
     
    Tue May  4 13:58:17 MEZ 1993 Hr. Dromburg RWE Geschaeftsfuehrung gespr
              er versteht das nicht was da los ist mit der Polizei
              die namen der RWE mitarbeiter zur schnelleren Bearbeitung 
              der Dienstaufsichtsbescherden kann ich von hrrn. Faus RWE 204-2241
              Netzabteilung bekommen.
    5.5.93 Hr. Dramburg gespr. sagt rwe wird versuchen unterschriften zu bekommen
            sonst wird zugemacht.  Ich soll den Schluessel zum Haus bei der 
            Beratung in neuss hinterlegen..
            morgen bekomme ich neue infos wenn ich anrufe
            auf meine frage ob rwe auch von der polizei aufgefordert wurde das 
            abschalten zu verzoegern verneinte er.
            Mitarbeiter des RWE der am Einsatzort war ist Hr. Cremer
    Thu May  6 09:16:12 MEZ 1993 gespr. Hr. Dramburg , Hr. Schafenberg
             es wurden gestern 2 Vertraege geschlossen, 
             Edi Sehovic Zaehler 73263  abschlag 120,--
             Murinaka Kristarac 3 OG  zahler 7525540 DM 120,--
             dem Hr. Stollt von den Stadtwerken wurde das mitgeteilt vom rwe
     
    .
                                                           Anlage V Seite -  1-
    
                          Anlage V Seite -  2-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
    Beweis zu 5:
    .
              Dienstaufsichtsbeschwerde   Seite - 1 -
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              INNENMINISTER NW
              INNENMINISTERIUM NW Dr.SCHNOOR
     
              HAROLDSTR. 5
          4000 DUESSELDORF
                                         MOENCHENGLADBACH 2   den, 03.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
                    Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
                    Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
                    Sternstr.29, 4040 Neuss 1
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
                 gegen Hr. Michels Einsatzleitung Kreispolizei Neuss , der
                 Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 30.4.93
                 22:00-23:00 Uhr
     
                 Zum Sachverhalt :
                    
                       Die Polizei hat:
                       1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
                          lassen.
                       2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
                       3. mindestens beguenstigung einer Straftat
                       uvm.
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
                       5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
                          der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
                          wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
                          Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
                          (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
                           rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
                           Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
                           unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
                           geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
                       6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
                          Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
                          CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
                          Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
     
     
     
     
                 Zum Vorfall :
     
                Am 21.4.93 schaltet die Kreispolzei Neuss Strom (rechtswidrig)
                  auf der Sternstr.29 4040 Neuss ein.
     
                 Siehe Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst am 25.04.93
                 Innenmin. und Lt. Kreispolizei Neuss
     
                 am 23.4.93 rief ich nachdem ich Kenntnis erhalten hatte die
                 Polizei gegen 9:30h an um mit Herrn Essing zu sprechen der
                 um Anruf gebeten hatte, stattdessen sprach ich mit Hr. Michels
                 Er sagt das ich die Plombe gebrochen habe und das RWE anzeige
                 erstatten wird ( mein Protokoll des Tages).
                 Er uebergab den Anruf Hr. Doerge 406-252 den habe ich mehrfach
                 angerufen und wollte meine Sorgen besprechen.
                 (Ob ich Selbstanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen mich machen
                 soll. Er meinte das ware nicht noetig)
                 Ich fragte Ihn auch auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei
                 sich in eine Zivilrechtliche Angelegenheit eingemischt hat.
                 Er versprach den Vorgang hinzuzuziehen und mir am 27.04.93
                 gegen 09:30Uhr auskunft zu geben.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
                 Am 26.04.93 wurde ich im beisein von Zeugen bei PHK Wolbert
                 pers. vorstellig wegen der Kellerschluessel die ich von der
                 Polizei nach dem Einsatz 21.04.93 nicht ausgehaendigt
                 bekommen hatte.
                Er verweigert die Schluessel mit dem Kommentar: Die wurden
                Hr. Ramos ausgehaendigt und da koenne ich ihn mir ja abholen.
                Da ich von Hr. Ramos mit einer Schusswaffe bedroht worden war
                bat Ihn mir Personenschutz zu geben, damit ich die Schluessel
                abholen koenne. Er verweigert dies mit dem Hinweis ich solle
                mir einen Gerichtsbeschluss holen.
                Ich uebergab Ihm bei dieser gelegenheit die
                Dienstaufsichtsbeschwerde und liess mir dies quitieren.
     
                 Am Montag 26 gegen 08:15:  sprach ich  mit den Satdtwerken
                 um zu erfahren warum der Strom auf meinen Namen angestellt
                 wurde. Den Stadtwerken Neuss war nicht einmal bekannt das
                 der Strom an war. Da die Stadtwerke Neuss Ihn  am 21.4.93
                 abgestellt hatten und plombieren.
            
                 Am 27.04.93 gegen 09:30h  sprach ich wie vereinbartt mit
                 Hr. Doerge und fragte erneut nach der Rechtsgrundlagen.
                 Er verweigert jede Auskunft mit dem Hinweiss, ich waere
                 gestern ja bei seinem Vorgesetzten gewesen und er giebt nur
                 noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Auskunft.
                 Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
                 geben..
                 Ich forderte Ihn auf mich mit PHK Wolbert zu verbinden,
                 was er auch Tat .   Der verweigerte ebenso jede Auskunft .
                 Er giebt nur noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
                 Auskunft.
                 Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
                 geben..
     
                 Ich liess dafaufhin am 27.04.93 um 13:00h bis 13:20h
                 durch Keiner Sicherheittechnik Neuss Kellertuere oeffnen.
                 und ein neues Schloss einsetzen. (Auch hierfuer geibt es
                 Zeugen). Es wurde auch sofort ein Hinweisschild am
                 Shopfenster fuer Polizei und Feuerwehreinsaetze angebracht
                 wo sich der Kellerschluessel befindet.
                 Es wurde bei der Fam. eine Voilmacht zur Identifikation
                 gegenueber Behoerden hinterlegt.
     
                 Am 27.04.93 gegen 15:00h werde ich von den Stadtwerken Neuss
                 aufgefordert mich mit dem RWE Hrrn. Koppenbroich in Verbindung
                 zu setzen damit das RWE in den Keller kann und den
                 Strom wieder abschaltet. Sache der RWE da die Stadtwerke
                 ja abgeschaltet hatten.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
                  Am 28.4.93  ca. 09:00H Hrrn. Koppenbroich angerufen RWE
                  verbindet mich mit Hr. Maelzer . Hr. Maelzer weiss von nichts
                  und meint: " Ich lasse mich nicht vor Ihren Karren spannen."
                  Er verbindet mich mit Hrrn. Koppenbroich der mir einen
                  Termin um 16:00h sternstr. 29 geibt.
     
                  28.4.93 16:00-16:15h Hr. Effen RWE schaltet den Strom ab
                  das gebaeude zusammen mit Ihn und Zeugen verlassen.
     
     
                 Am 30.04.93 begab ich mich um 20:15Uhr im beisein
                 von 2 Zeugen zur Sternstr. 29 um Post abzuholen.
     
                 Beim Erreichen stellte ich fest das der am Schaufenster
                 angebrachte Hinweis fuer die Polizei und die Feuerwehr
                 mit einer Kunstoff Holzmaserierten Folie ueberklebt waren.
                 Ich offnete den Postkasten und beugte mich ins Haus um
                 die ueblicherweise dann im Hausflur liegende Post zu nehmen.
                 Dies geschah im beisein eines der beiden Zeugen und in Sicht-
                 kontakt des anderen. Danach entfernte ich die Folie vom
                 Schaufenster und klebte sie zur Beweissicherung auf einen
                 Kunstoffumschlag. Wir begaben uns auf mein bitten hin
                 sofort zur Kreispolizei Neuss und ich Fragte ob ich die
                 Folie zur Beweissicherung da lassen und fuer den Fall
                 das der Hinweis wieder ueberklebt werden sollte,
                 ob ich die Anschrift und Telefonnr. der Familie hinterlegen
                 soll die sich im Besitz des Schluessels befindet.
                 Da bei Einsaetzen der Polizei und Feuerwehr der Schluessel
                 zum schnellen Betreten des Kellers im zugriff stehen muss.
     
    30.4.93  22:00h Da ich noch Unterlagen aus dem Keller Sternstr. 29 Brauchte
                    begab ich mich im beisein von Zeugen erneut zur Sternstr
                    und stellte fest das der Keller aufgebrochen war.
                    Ich alamierte von Hotel Kruell aus die Polizei.
                    Der Polizeiwagen  NE-3103  kommt mit 2 jungen korekten
                    Beamten. Die sichten den Tatort, stellen  das voellig
                    zerborstene Schloss bzw. die Reste davon sicher.
                    (stecken sich die Teile in die Hosentasche).
                    Anschliessend beginnen Sie mit der Befragung von
                    2 weibliche jugoslaven die sich im Treppenhaus aufhalten.
                    Nach anfaenglichen Aussagen von denen, das die Polizei
                    und die Stadtwerke die Tuer aufgebrochen haben und
                    dem Einwand das die Polizei wohl kaum eine T30 Tuere
                    vollkommen demoliert und zerstoert incl. Schloss.
                    Sagen sie auf insistieren der jungen Beamten das Sie
                    im Keller waren und Maenner das gemacht haben.
                    Die Beamten fragen weiter wie die heissen
                    und nehmen die weiblichen Personen zum Einsatzfahrzeug
                    mit.
                    
                    
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
                    
                    
                    Beim nachfragen bei der Zentrale ( Lautsprecher
                    ermoeglicht mir ein mithoeren) sagt die Zentrale
                    "Das war der Eigentuemer selber. der hat doch gar keinen
                    Schluessel." Worauf ich den Beamten einen Schluessel zum
                    Keller aushaendig und auf das Schild und die Nachbarfamilie
                    hinweise die die Schluessel auch haben. Mitlerweile
                    ist die halbe Strasse in den Fenstern und fragen mich was ist
                    usw.
                    Die Beamten fordern mich auf etwas zurueck zu treten damit
                    ich nicht mithoeren kann. Das mache ich kann jedoch weiter
                    mithoeren.
                    Kurz darauf trift ein Zivil KFZ mit 2 Beamten ein ?!
                    die sich nicht ausweisen. Jedoch der eine stellt sich
                    als EInsatzleiter Michels vor. Der andere garnicht.
                    Beide besichtigen den Tatort .
     
                 Obwohl die Zeugen es hatten belegen koennen was bisher
                 ermittelt worden war, macht er seine Beamten
                 Mundtot. Ihnen verbietet er Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
                 gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
                 dem Geschaedigten , also mir, ein Strafverfahren wegen
                 Vortaeuschung einer Straftat angedroht.
     
                 "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
                 gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
                 Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
                 Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
            
                 Als ich Ihn auf die Rechtlage hinweisen will wird mir der
                 Mund verboten. Ich habe weiter insitiert Ihn das zu erklaeren,
                 und es auch gemacht.
                 Mitarbeitern des RWE wiesen Michels darauf hin
                 das den Stadtwerken Neuss als Abrechnungsstelle Schaden entsteht,
                 wird der Mund verboten.
                 Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
                 per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
                 Eigentum gebracht.
                 Und Hoheitlich zum Anschalten des Stromes gezwungen.
     
     
                 Mir wird von Ihm Drohen befohlen :
                 "Wenn Sie heute auch nur einen Fuss in das Gebaude setzen
                 dann setze ich sie Fest und nehme Sie in Haft.
                 Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
                 Sache daraus in Ihrem Bericht".
                 Das RWE hatte den Strom anzuschalten.
                 Wir verliessen die Setrnstr.
                 Mir fiel jedoch ein , das ich keinen Beleg fuer
                 die den jungen Beamten ausgehaendigten Kellerschluessel,
                 bekommen hatte  so   mussten wir noch einmal zurueck.
                 Der junge Beamte auf den Schluessel angesprochen wagte
                 nicht ohne Ruecksprache mit Michels mir eine Quittung zu geben.
                 Mir wurde statt des nach reuecksprache mit Michels
                 der Schluessel ausgehaendigt. Alle Beteiligten waren
                 recht Eingeschuechtert, durch das Auftreten des Michels..
     
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
     
                  Am 1.5.93 informierte Ich die Stadtwerke Neuss ueber die
                  Straftat der Michels. Ich verfasste einen Offen Buergerbrief
                  den ich auch am Wochenende anfing zuzustellen damit die
                  oeffentlchkeit darueber informiert ist.
     
                   Am Mon 3.5.93 hatte ich nochmals Ruecksprache mit den
                   Stadtwerken , dort wurde mir mitgeteilt das Rechtliche Schritte
                   gegen die Beamten eingeleitet werden.
     
                   Ich fuege Ihnen in Anlage meinen offen Buergerbrief bei.
                   Daraus koennen sie einige der Verletzten Grundrechte
                   entnehmen. Ich spare es mir auf Paragraf 77 BBG hinzuweisen
                   da alleine die Grundrecht verletzungen erheblich sind.
     
                   Ich erwarte Ihre Stellungnahme.
     
         Anlage: offener Buergerbrief
                                         Anschreiben offener Buergerbrief
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                      Anschreiben offener Buergerbrief
     
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
               ANschrift des Empfaengers
     
     
     
     
     
     
              anbei erhalten Sie wichtige Informationen
              die fuer zukuenftige Unternehmerische-,Inverstitions-,
              Stanadort-, Eigentums- und persoenliche Einscheidung,
              von grosser Wichtigkeit sein koennen.
     
              Ich bitte Sie sich die folgenden Seiten durchzulesen.
     
     
              mit freundlichem Gruss
              W.Weber
     
     
                                                    Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
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                       Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
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                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
               Buergerbrief !!!!
     
     
               Haeben Sie Eigentum, oder sind Sie Vermieter, oder ein Staats-
               tragender Buerger ?
     
               Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten koennen, dann
               sollten Sie weiterlesen.
     
               Als auch ich endlich, voll Illusionen durch " wir geben ihrer
               Zukunft ein Zuhause ", den Umbau eines 1900 erbauten Hauses
               auf der Sternst. 4040 Neuss, - aus einem nicht abgeschlossenen
               alten Wohnhaus wurde durch Kernsanierung  1992 ein Neubau mit ab-
               geschlossenen Etagen.- durchgestanden hatte, glaubte ich mir
               mein Eigentum gesichert zu haben.
               Es war keiner da der half.
     
               Als ich endlich das Haus vermietet hatte und glaubte mir so
               nach 30 Jahren -nach Abtragung der Zinslast- eine Altersversorgung
               geschaffen zu haben,
               zahlte der Hauptmieter, ein Unternehmen, seine Miete nicht.
               Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage hatte es Teile
               des Hauses untervermietet. Aus Sicherheit und zur Abwendung von
               Zahlungs Schwierigkeiten. Ihre Untermieter wiederum zahlten
               nicht und somit konnte es seinen Zahlungsverpflichtungen
               auch nicht nachkommen. Es musste aufgeben, Kuendigte alle
               Untermieter und  zog aus.
               Es war keiner da der half.
     
               Als ich alle Mieter nach Paragraph 564 BGB Satz 2 Abs 3
               kuendigte zog keiner aus obwohl ich einen Kaeufer habe,
               der aber das Haus nur ohne Mieter uebernehmen will.
               Es war keiner da der half.
     
                Als der fruehere Hauptmieter um keinen Eingehungsbetrug begehen
               zu wollen, den Strom  bei den Stadtwerken abmelden musste,
               kam die Polizei und veranlasste das RWE den Strom wieder
               anzustellen.
               Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht in der,
               die Beamten darauf hingewiesen wurden das Ihr
               Vorgehen Straftaten darstellen, bzw. unterstuetzen.
               Es war keiner da der half.
     
               Als ich um keinen Eingehungsbetrug vornehmen zu wollen den
               Strom  bei den Stadtwerken nicht auf mich laufen lies,
               kam die Polizei erneut und veranlasste das RWE den Strom
               wieder anzustellen. (Wer bezahlt? nicht die Nutzniesser)
               Das obwohl ich die Beamten darauf hinwies keine Staftat
               begehen zu wollen und obwohl das RWE die Beamten auf
               die RECHTSWIDRIGKEIT des Anschaltens hinwies..
               Es war keiner da der half.
     
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               Als ich einen Einbruch in den Kellerraeumen des Wohnhauses
               feststellte und ordnungsgemaess anzeigte, kam die Polizei.
               Sagte der Einsatzleiter direkt:"Dazu habe ich schon kurz was
               geschrieben und Sie bekommen von mir eine Anzeige wegen
               Vorteuschung einer Straftat. Sie werden ja wohl auch wieder
               was dazu schreiben."
               Dies war eindeutig eine Anspielung auf die Dienstaufsichtsbe-
               schewerde.
               Obwohl ich als staatstragenger Buerger dazu verpflichtet bin
               Straftaten anzuzeigen unterstellt mir dieser Beamte den Einbruch
               selber inziniert zu haben. Er als Einsatzleiter stellte Straf-
               antrag wegen Vortaeuschung einer Straftat. Einbruchspuren
               wurden nicht gesichert. Zeugen die zur Tatzeit bei mir waren
               nicht angehoert. Dn eigenen Kollegen der Mund verboten.
               Es war keiner da der half.
     
               Als Sie die Sozialhilfeempfaenger angriffen sagte ich nichts,
               ich war ja noch kein Sozialhilfeempfaenger....
               Als Sie die Obdachlose angriffen sagte ich nichts,
               ich war ja noch kein Obdachloser.......
               Als Sie die Aerzte angriffen sagte ich nichts,
               ich war ja kein Arzt.......
               Als Sie die Anwaelte angriffen sagte ich nichts,
               ich war ja kein Anwaelte.......
     
               Als Sie mich angriffen musste ich feststellen:
     
                  " Es ist keiner da der hilft "
     
     
     
                                          Mitteilung an die Buerger Seite - 1 ->
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                      Mitteilung an die Buerger Seite - 1
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Mitteilung an die Buerger !
                    Gedanken und Erfahrungen eines Menschen der
                    diesen Staat nicht mehr versteht und zunehmend
                    mehr Zweifel an unseren Beamten und Politikern bekommt.
     
              Lieber Buerger in Neuss und in NRW wenn :
     
     
              1. Du deinen Strom nicht zahlen kannst oder willst und dir
                 die Stadt oder das RWE den Strom abdreht (zu Recht)
                 dann rufe doch die Polizei .
     
     (Hinweis fuer Leute, die es satt haben den Strom zu Zahlen)
     
                 Beamte koennen willkuerlich sich ueber Eigentum anderer
                 hinwegsetzen ! (Nicht rechtmassig aber Praxis)
                 Dies wurde von Beamten in Neuss wiederholt praktiziert.
                 Und hat sich bewaehrt.
     
                 Sie werden dir wie in Neuss am 21.4.93 und am 30.4.93 geschehen
                 auch unter Verletzunmg des Eigentums zu Saft aus der Dose
                 verhelfen. Die Beamten werden dir den Strom anstellen.
     
                 (Diese Annahme hat einen Begruendeten Hindergrund!
                  Wer zweimal ein und die selbe Straftat foerdert
                  wird im Normalfall als Wiederholungstaeter eingestuft)
     
     (Hinweis : Man sollte einen guten Bekanten bei der Polizei haben, der das
                Anordnen kann!)
     
                 Bitte bei Fragen Notfalls an den Einsatzleiter der Schutzpolizei
                 Neuss Hr. Michels wenden.
                 ( Und Sie sind jetzt still ! Der erklaert das schon )
            
                 Als Beamter kann er das ! Das ist sein Recht !
     
                                                                      Seite - 2 -
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     (Hinweis : Fuer Einbrecher , im Zweifel bei Leuten einbrechen die
                 Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben und sonst unbequem sind,
                 dort war es im Zweifel der Geschaedigte selbst
                 und Ihr braucht noch nicht einmal eine Beweissicherung befuerchten.
     
                 Wenn bei dir im Haus eingebrochen wird, dann rufe nicht die
                 Polizei !!!!!
                 Denn sonnst bekommst du die Dienstliche Anordnung das du
                 dein Haus an diesen Tag nicht mehr betreten darfst. Keinen
                 Teil deines Hauses. Solltest du es doch tun wirst du in Haft
                 genommen. (Was fuer eine Scheisse !)
     
                 Das jedenfalls versprach mir der Beamte Michels als Einsatzleiter
                 der Schutzpolizei in Neuss.
     
            
               - Von Paragraph 14 des Grundgesetzes... , na ja reden wir besser
                 nicht, sonst sind wir VERFASSUNGSFEINDE !!!!! und laufen Gefahr
                 uns weiteren Repressionen durch unsere Beamten zu Unterziehen.
                 (Haben auch Sie Angst vor dem Staat ?)
     
                 So jedenfalls Geschehen in Neuss wo der Einsatzleiter,
                 obwohl andere Zeugen es belegen seine eigenen Beamten
                 Mundtot macht. Ihnen Verbietet Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
                 gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
                 dem Geschaedigten ein Strafverfahren wegen Vortaeuschung
                 einer Straftat angedroht.
     
                 "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
                 gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
                 Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
                 Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
     
     
                 Wenn Sie noch immer Vertrauen in das Beamtentum und die
                 Einsatzleitung der Polizei haben....
                 Dann probieren Sie es !!!! ..... Pssss. aber nicht auf die
                 Verfassung Berufen.
     
              -  Nehmen wir an wir berufen uns als Deutsche auf den Artikel 3
                 unseres Grundgesetzes ( Oh mist ! schon wieder ein
                 VERFASSUNGSFEIND)
                 dann sieht der so aus :
                 Auslaender koennen ohne Ihren Strom zahlen zu muessen ,
                    Ihn verbrauchen,
                 DEUTSCHE nicht !
     
                 soviel zu  Artikel 3.
     
                 und DEUTSCHE BEAMTE/EINSATZLEITER der Polizei ordnen das an !
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              -  Da! ich wuste es doch !!!! Ein AUSLAENDERFEIND !!!!!
                 oder doch NICHT ????
     
                 Da es sich bei den Nutzniessern um AUSLAENDER handelt, die
                 sich mehrheitlich nur kurzfristig aus "Jugoslavien", als
                 Kriegsfluechtlinge hier aufhalten, ist die Konsequenz
                 das mehrheitlich weder Mieten, noch Nebenkosten gezahlt werden
                 brauchen und die Polizei Ihr "Gewaltmonopol" zur Unterstuetzung
                 von Betrug, Diebstahl u.v.m. einsetzt.
                 Den  deutschen Beamten die Hoheitlich (selbstherrlich)
                 Befehle/Anordungen,geben und sogar noch von Buergern
                 wie mir, von Energierkonzernmitarbeitern des RWE
                 ( der den Beamten darauf hinwies, das den Stadtwerken Neuss
                 als Abrechnungsstelle Schaden entsteht, wird der Mund verboten.
                 Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
                 per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
                 Eigentum gebracht.
                 Die Signalwirkung auf diese AUSLAENDER die im Normensystem
                 der G7 bzw. Industrienationen nicht verankert sind und
                 auf Investoren, Firmen, auf Moral, Staatsraison und
                 Recht, sowie seine Durchsetzbarbeit, ist enorm.
     
                 Die Gerichte sind heute schon ueberlastet.
     
                 Foerderung solchen Handelns untergraebt alle Werte
                 fuer die wir einstehen. Die Durchsetzbarkeit von
                 Schadensersatz ist langwierig bis aussichtslos.
     
                 Der Staat und die Landes und Kommunalbekoerden,
                 stehen ueber die Bundes-/Landesverfassung und das BBG
                 in der Mithaftung .
                 Bedingt durch langwierigen Rechtbearbeitungszeiten,
                 ("Kommt sowieso nichts bei rum")
              1. Bis dahin haben diese Menschen das Land wieder verlassen
                 oder haben als Sozialfaelle nicht zu befuerchten.
     
              2. Die miserable Haushaltslage, (auch den Gerichten bekannt)
                 wird spaeter , falls ueberhaupt nur in "Pfennig" Entschaedigungen
                 im Verhaltnis zu Schaden , resultieren. Da Erfahrungsgemaess
                 zumindest unbewust dies bei diesen Faellen auch eine Rolle
                 spielen koennte.
     
              3. Die Vermittelbarkeit unseres Rechtssystems gegenueber
                  heranwachsenden wird unmoeglich gemacht.
                  Es wird zumindest fahrlaesig AUSLAENDERFEINDLICHKEIT
                  geschuert, zumindest bei Vordergruendiger Betrachtung.
                  Diese und eine vielzahl weiterer Folgen werden Kausal
                  durch Beamte wie den Einsatzleiter, erzeugt.
                  Der Schaden ist erheblich und wird nicht abgewehrt
                  sondern soll als Auslaenderhass genutzt werden.
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                  TATSACHE IST, DAS BEAMTE DIES MINDEST FAHRLAESSIG,
                  da darauf hingewiesen !,  vorsaetzlich herbeigefuehrt haben.
     
                  Der Verfassungsschutz der zur Abwehr von Gefahr gegen
                  unsere Verfassung da sein sollte, wird wohl nicht gegen
                  Beamtenkollegen taetig.
     
                  Mitglieder des Bundestages die mit der legislative angehoeren
                  ( wie auch Beamte) haben Ihren Treueeid warscheinlich vergessen.
     
                  Dieser wuerde Sie ,( auch schon als Buerger), verpflichten,
                  solchem Handeln einhalt zu gebieten,
                  und Praeventiv taetig zu werden.
     
                  Mein Eindruck ist, das auch die kommunalen Behoerden
                  fahrlaessig ein Klima erzeugen, das sowohl Sozial
                  als auch Investionsmaessig fatal ist.
     
            
            
                 ps. Ich persoenlich bin schon aus Neuss weggezogen.
                     Andere, auch Firmen machen das bestimmt auch .
                     Abgesehen davon stellt das Faktische Handeln solcher
                     Beamten eine oeffentliche Bedrohung dar.
                     In jedem Fall fuer unsere Rechtnorm.
                     Dem Ruin wird vorschub geleistet.
     
                     NEUSS am Rhein die Stadt ...
                     DR. Reinartz dein Buergermeister und MdB .....
                     NRW dein Land ...
                     Johannes Rau dein Ministerpraesident ....
                     Dr. Schoor dein Innenminister ...
                     und deine Verfassung und Beamten ..... pssssss!
     
                    Wirtschaftsministerium Umtaetig ?
                    Das Investitionsklima wird durch solche
                    Massnahmen nachhaltig verunsichert !
                    
                    Ministerium fuer Bauen und Wohnen Umtaetig ?
                    Durch solche Massnahmen wird sich bald keiner
                    mehr finden der baut und/oder sich traut zu vermieten . !
     
                    Innenministerium Umtaetig ?
                    Traegt durch Tollerierung dieser Massnahmen zur Verschaerfung
                    der inneren Unruhe bei und
                    foerdert fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
                    Auch der Verfassungschutz haette die Pflicht
                    gegen Solche Angriffe auf unsere Verfassung taetig zu werden.
     
                                                                      Seite - 5 -
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                    Kultusministerium Umtaetig ?
                    Die Vermittelbarkeit der Rechts- und Wertenormen ist
                    nicht mehr gegeben.
     
     
                    Justizministerium Umtaetig ?
                    Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
                    fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
     
                    Sozialministerium untaetig ?
                    Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
                    das Konkurse programmiert sind, soziale Folgekosten
                    steigen.
     
                    UND die Staatsverdrossenheit, das Unverstaendnis, die
                    Politikverdrossenheit wachst.
                    Das hier keiner mehr bereit ist, auch nur einen Pfennig
                    in die zukunft unseres Landes zu stecken, ist das logische
                    Resultat. Geht da hin, wo die Zukunft von Denkenden Wesen
                    gestaltet wird. Das ganze Gerede ohne Fakten ist sinnlos.
                    Repression gegen die, die Machen ist markant !
                    Aber bitte, das sind nur Erfahrungen und Eindruecke.
                    Wie sind Ihre ?
                    
                    Schreiben Sie mir !
                    
                    (Es giebt vielleicht noch Meinungsfreiheit.)
                    
                    Sollte ich beim formulieren meiner Erfahrungen, Eindruecke ,
                    Gedanken und Gefuehle jemanden beleidigt haben,
                    nehme ich dies hiermir zurueck !
     
                    Die Tatsachen jedoch sprechen eine eigene Sprache.
     
            Verteiler:
                     Auserwaehlte Buerger
                     Politiker
                     Verwaltungsstellen (w.B.Innenministerium ,
                                              Staatsanwaltschaft....)
                     Interationale Firmen und deren Manager
     
     
     
            
                 Hierzu fordern Sie bitte:
     
                 Teil 2 des Erfahrungsberichtes
     
                 "Der Kreis NEUSS, das Land NRW und die Bundespolitik
                  alles ueber Bauen und vermieten." an.
     
                 Dort finden Sie Erfahrungen eines INVESTORS der
                 in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
                 baute und seine Erfahrungen wie oben mit Beamten
                 Verwaltungsmitarbeitern, Gesetzen ( und deren Auslegung)
                 und "Systemimanenter Kaputtmache", schildert.
            
                 Teil 3 befast sich mit einer Firma und den Erfahrungen
                 mit Verwaltung (u.a. Wirtschaftsfoerderung, Arbeitsverwaltung)
                 und Politik
                 in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
                                                           Anlage VI Seite -  1-
    
                          Anlage VI Seite -  1-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
    Beweis zu 6:
                 6. Strafantrag gegen KK Ellenbeck wegen
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                 Wie aus dem "Ermittlungsergebnis Punkt 4" 
                 auf Seite 55 klar ersichtlich das die Stromdelikte von der Polizei
                 begangen wurden. 
                 Die Verbindung zur Polizei  und ihren illegalen Taten geht aus 
                 dem letzten Abschnitt der Seite 55 hervor. 
                 (Es ist nicht der Vorfall 01.05.93 (den es garnicht giebt.
                 Es ist der Vorfall 30.04.93 wiederholungstat der Polizei) 
    	     (Blatt-56-d.A)  der Beamte kannte Ramos.
                 
      21.04.93 Stadtwerke Hr. Maassen kommt ablesen und sperren
                 Ich war zu keinem Zeitpunkt auf der Wache Rathaus.
      21.04.93 POLIZEI Essing schaltet den Strom  mit RWE rechtswidrig an
               bricht Tueren auf mit Schluesseldienst.
      27.04.93 Keiner Schluesseldienst geholt Kellertuere oeffnen und neues Schloss
               einbauen lassen. Hinterlegen von Schluessel bei Nachbarn fuer Polizei 
               und Feuerwehr,  Hinweissschild anbringen.
      27.04.93 RWE uebernimmt die Stromabschaltung (Hr. Koppenbroich)
      28.04.93 RWE Schaltet den Strom ab. 
      30.04.93 POLIZEI NEUSS MICHELS AKTION ILLEGAL siehe Dienstaufsichtsbesch. 2
     
      ???????? AG NEUSS Beschluss vom 30.04 : Weber soll den Strom in dem von den 
                Antragstellern angemieteten Haus anstellen. 
                Bei Haftandrohung. (Zwang zum Eingehungsbetrug) 
                zu diesem Zeitpunkt  wurde der Beschluss ausgestellt und war noch 
                nicht zugestellt.
                                                           Anlage VI Seite -  2-
    
                          Anlage VI Seite -  2-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
                hier wird der Eindruck erweckt das Ich Taeter statt Opfer bin.
                Dies ist geneigt um von den polizeilichen Handlungen abzulenken.
                Es  wird mit keinem Wort auf das erste Stromdelikt der Polizei
                eingegangen. Aber das wird auch durch die einstweilige (noch
                nicht zugestellte ) Anordnung legitimiert.
                Zumal der Sachverhalt unrichtig ist.
                Nicht ich habe den Strom abgestellt, sondern die
                Stadtwerke Neuss und im zweiten Fall das RWE.
     
     
                 Wie aus dem "Ermittlungsergebnis Punkt 1" 
                 versucht Ellenbeck Zeugen zu diskreditieren
                 "Fr. Dollendorf ist weder verwandt noch
                 verschwaegert.  Sich auf angaben von
                 Ramos zu beziehen ist grob Fahrlaessig.
                 Hierzu haette eine auskunft des Meldereg.
                 klarheit geschaffen.
                 Hr. Ramos war nie in MG. Ich erwarte eine
                 detailierte Beweisfuehrung.
                 Die Zeugin verfuegt ueber eine eigene Wohnung.
     
                 Wie aus dem "Ermittlungsergebnis Punkt 2" 
                 versucht Ellenbeck ein legales Mietverhaeltnis
                 zu diskreditieren
                 Es handelt sich bei dem Mietverhaeltnis
                 um nichts illegales, es bestand laenger als die
                 spaeteren untermietverhaeltnisse.
                 Der hintergrund der Anzeige wurde ignoriert.
                 Auf Seite 13 erster Absatz Wiederholt Ramos
                 seine Kreditgefaehrdene Aeusserung ich sei 
                 verurteilt wegen Mietwucher 
                 Auf Seite 14 letzter Absatz Wiederholt Ramos
                 seine Kreditgefaehrdene Aeusserung ich sei 
                 ein "Verbrecher und muss bestraft werden" 
     
    	     Anm.v.mir: Wenn es nicht mit der Waffe geht
    	     dann als Helfer fuer Falschanschuldigungen und
    	     mit dem Anwalt. Das er wie  Aussage Ramos
    	     AZ.: 36 C 281/93 AG Neuss  aus 6/93  belegt
    	     Ramos vom 05.03.93 redet um seine version
    	     von Schutzbehauptung im  Fall "Geldzurueck"
    	     nur diesmal nicht mit Waffe.
    	     Und die Rechnung der Oberkreisdirektor Abt.:Verw.
    	     die fuer sich spricht.
     
    	     In Sache AZ.: 36 C 178/93 AG Neuss aus 05.05.93
    	     ist von den Anschuldigungen gegen Weber  ueberhaupt
    	     keine Rede von Webers "Untaten" !
    	     Ein weiterer Fall "Geldzurueck" nur diesmal nicht mit Waffe.
     
                                                           Anlage VI Seite -  3-
    
                          Anlage VI Seite -  3-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
    	     In Sache AZ.: 33 C 276/93 AG Neuss  ist von den Anschuldigungen
    	     gegen Weber bis 7.6.93 keine Rede von Webers "Untaten" !
    	     In Schreiben AZ.: 33 C 276/93 AG Neuss  aus 7.6.93  belegt
    	     wird vom 29.03.93 geredet. Und auch hier will RAMOS
    	     Geld und  (Blatt-12-d.A) geht es um Geld es wird 
    	     gelogen das sich die Balken biegen
    	     (Blatt-14-d.A) geht soweit zu Sagen ich muss bestraft werden.
    	     Anm.v.mir: Wie mit der Waffe.
     
    	     (Blatt-55-d.A)  ist wieder die Rede vom 05.03.93
     
    	     (Blatt-34-d.A)  "Es stehen ausreichend Zeugen zur Verfuegung"
     
    	     (Blatt-37-d.A)  Zeuge Gajic,M
    			     Zeuge Kelecija,RASIM
    			     Zeuge Krijestarc,R
    			     diese Zeugen koennen Ramos Behauptungen Belegen
    	     (Blatt-40-d.A)  Zeuge Kelecija,RAMIZA nicht RASIM
    			     dieser Zeuge Schaut ueber ein Durchgaengiges
    			     Harfengelaender
    	     (Blatt-43-d.A)  Zeuge Krijestarc,R
                                 zeuge hat Ramos und weber im EG gesehen
    			     dieser Zeuge beugte sich ueber ein Durchgaengiges
    			     Harfengelaender
    	     (Blatt-44-d.A)  Ich habe der Polizei die Waffe genau beschrieben
    			      da ich glaubte einen Colt Gouverment vor mir
    			      zu haben.
    	     (Blatt-45-d.A)  am 21.04 giebt ramos die beteiligung der POolizei
    			     am kellereinbruch zu. Weiterhin giebt er zu
    			     das er bis dato noch im besitz der Schluessel war.
    	     (Blatt-49-d.A)  dem Gericht wird faelschlicher weise
    			     sugeriert das Weber Strom abgestellt hat.
    			     Irrefuehrung der Gerichte . 
    			     Tatsache ist das die Stadtwerke / RWE den
    			     Strom abgestellt haben.  
    			     Und sogar die Polizei auf das illegale Handels 
    			     hinwiesen.
     
                 " Als ich Ihn auf die Rechtlage hinweisen will wird mir der
                 Mund verboten. Ich habe weiter insitiert Ihn das zu erklaeren,
                 und es auch gemacht.
                 Mitarbeitern des RWE wiesen Michels darauf hin
                 das den Stadtwerken Neuss als Abrechnungsstelle Schaden entsteht,
                 wird der Mund verboten."
     
                                                           Anlage VI Seite -  4-
    
                          Anlage VI Seite -  4-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
                    Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
                    Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
                    Sternstr.29, 4040 Neuss 1
                                  Seite - 5 -
    		" Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
                      Sache daraus in Ihrem Bericht"."
     
                    "Das war der Eigentuemer selber. der hat doch gar keinen
                    Schluessel." Worauf ich den Beamten einen Schluessel zum
     
                 "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
                 gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
                 Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
                 Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
    	     Die war PHK Wolbert bekannt und Ellenbeck hatte kontakt zu
    	     Wolbert was die Tgb.nr. des Vorfalls angab war ihm obiges 
    	     auch bekannt.
     
                 Selbst Hr. Ellenbeck war bekannt das ich keinen
                 "Kuendigungsgrund" benoetige. Ich habe
                 Paragr. 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB geltend gemacht.
                 Und das Haus Sternstr.29 wurde von mir
                 gem. dem groesstmoeglichen Feuerschutz gebaut.
                 Dies war Ellenbeck auch bekannt.
     
                 Wie aus dem "Ermittlungsergebnis Punkt 3" 
                 versucht Ellenbeck mich zu diskreditieren
                 nicht mir sind die Schulden ueber den Kopf
                 gewachsen. Vielmehr wurde sugeriert die
                 Untermieter braeuchten nichts zu zahlen.
                 Weder fuer NK. da es Stom wasser ua. kostenlos
                 giebt. Es steht herrn Ellenbeck nicht zu
                 die Miete als ueberhoeht anzusehen. Dies Bedarf
                 der Ueberpruefung durch die StA und ggf. der Gerichte.
                 hierzu wurde der Mieterverein (Mittaeter) zur
                 rechtfertigung herangezogen.
     
                                                           Anlage VI Seite -  4-
    
                          Anlage VI Seite -  4-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
                 Wie aus dem "Ermittlungsergebnis Punkt 4" 
                 versucht Ellenbeck die Taten der Polizei umzudefinieren.
                 Siehe Beweis zu 6: auf Anlage VI Seite -  1-
    	     hierbei legt sich mir der Verdacht Nahe das wie 
    	     (Blatt-53-d.A) (Blatt-51-d.A) bestaetigt ein 
    	     Austausch stattgefunden hat.
     
    		Am 26.04.93 wurde von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde 
    		gegen Einsatzleitung Schutz-POLIZEI NEUSS bei PHK Wolbert 
    		abgegeben.
                    Untaetigkeitsbeschwerde gegen PHK Wolbert hilfsweise
    		die Kreispolizei.  Am 25.05.93 verfasst , wurde von mir 
    		die Untaetigkeitsbeschwerde beim Reg.Prae.  eingereicht
    		Dieser PHK Wolbert der sowohl MICHELS zu decken versucht
    		und wie Mitarbeiter der Stadtwerke zu rechtswidrigen Handeln
    		veranlassen will u.a. 
    		Dieser Wolbert und dies liegt auf der Hand moechte
    		wie Michels Angekuendigt hat eine schoene Runde Sache machen?
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
                    Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
                    Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
                    Sternstr.29, 4040 Neuss 1
                                  Seite - 5 -
    		" Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
                      Sache daraus in Ihrem Bericht"."
     
    		  Der wieder besseren Wissen Behauptet Paragr. 5 Wirtschaftsstr.
    		  belegt durch MIETERBUND NEUSS (Mittaetter) wurde zum Jahres-
    		  anfang angezeigt? . Dies ist unrichtig Laut 
    		  ZDF Redaktion Frontal (Zeugen werden Benannt)
                      Anlage I Seite -  2-
    		  auch das Hastige einwirken auf den Strom
    		  und das abschliessen der (illegalen?) Stromvertraege
    		  wo einzelen zum illegalen Stromweiterverkauf getrieben werden
    		  spricht fuer sich.
    		  Wolbert und Michels haben gemeinschaftlich Handelnd
    		  Die Strafanzeige gegen Weber initiert wie schon
    		  per Lautsprecher (Polizeifahrzeug) angekuendigt war.
     
    		  Anm.v.mir.:
    		  Oder war es wie Ramos sagt und die Zeugen zuerst
    		  belegten das es doch Poizei war die den Kellereinbruch
    		  begangen hat, Sich im Glauben Waehndend das ich keinen
    		  Schluesselhaette?
                      Anlage V Seite -  4-
     
                                                           Anlage VI Seite -  5-
    
                          Anlage VI Seite -  5-
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
               Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz
               Paragr. 302a stgb Mietwucher
    	   "Mittaeter von Weber " Dr. Berthold Reinartz,
    	   Peter Soehngen, Uhe Leiter Sozialamt,
    	   Grosse Brockhoff.
    	   Beweis Schreiben Soehngen.
     
    	   Diverse Aemter der Stadt Neuss waren von Anfang an
    	   in vollem Umfang informiert. Und an der Planung und
    	   Konzipierung indirekt beteiligt.
     
    	   Fuerende Entscheidungstraeger gaben mir Verbindlich
    	   den Rat am freien Wohnungsmarkt zu bekannten Konditionen 
    	   zu Vermieten. Mietwucher stand nicht zur dirkussion und 
    	   wurde ausgeschlossen. 
     
    	   Das Sozialamt  zahlte teilweise, wo ein Anspruch 
    	   bestand, die "Miete", auch hier bestanden keine Beanstandungen.
     
    	   Die Rolle des Amtes fuer Wohnungswesen Hrrn. Buerig
    	   in Verbindung mit MIETERBUND Ass.Friedrichs (Blatt-34-d.A)
    	   bliebe noch zu klaeren.
     
    
     
     
     
    weber hat am 93.09.19 um 20:40:46  31-63014       bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-61014
     
     
    weber hat am 93.09.20 um 04:44:44  31-63014       bearbeitet
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    weber hat am 93.09.20 um 04:51:32  31-63014       bearbeitet
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    weber hat am 93.09.20 um 12:07:40  31-63014       bearbeitet
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    weber hat am 93.09.20 um 20:27:24  31-63014       bearbeitet
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    weber hat am 21.09.93 um 01:38:10  31-63014       bearbeitet
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    weber hat am 09.11.93 um 17:45:13  31-6301313840  bearbeitet
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    weber hat am 93.11.11 um 08:03:49  31-6301313840  bearbeitet
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    weber hat am 02.01.94 um 12:36:45  31-6301313840  bearbeitet
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    weber hat am 94.01.02 um 12:38:42  31-6105301     bearbeitet
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    weber hat am 02.01.94 um 12:55:56  31-6105301     bearbeitet
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    weber hat am 94.01.02 um 12:59:37  31-6107301     bearbeitet
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    weber hat am 02.01.94 um 13:05:24  31-6105301     bearbeitet
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    weber hat am 94.01.02 um 13:06:49  31-6104301     bearbeitet
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    weber hat am 94.01.20 um 19:33:55  15105130600    bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 02:16:14  1510560500840  bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 02:18:47  151056080      bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 14:23:15  15105704600    bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 15:15:26  1510561300     bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 16:02:26  1510560900     bearbeitet
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    weber hat am 11.07.94 um 22:06:51  151010102045   bearbeitet
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    weber hat am 11.07.94 um 22:07:11  151010102045   bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-6101490
    

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